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Woher weiß man, wie hoch das Erbe ist?

Hallo!

Kennt sich jemand von euch mit dem Erbrecht in Österreich aus? Meine Tante hat ziemliche Probleme mit ihrer Tochter, seit ihr Mann verstorben ist. Die haben nämlich kein gutes Verhältnis und die Tochter möchte sich alles krallen, weil sie meint, ihr würde alles zustehen. Zudem sei sie davon überzeugt, dass ihr Vater ein großes Erbe an sie hinterlassen hat, obwohl sie im Testament nicht erwähnt wurde, soweit ich weiß. Meine Tante ist selbst nicht sicher, was ihr Mann alles vererbt.

Kann sie das irgendwie feststellen? Muss die dafür zu den Banken gehen oder wie funktioniert das?

Benutzer: anonym

Erstellt: 2021-05-31 09:04:50

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Ach, das hört sich ja richtig schrecklich an. Und dann noch der Streit um das Erbe nach dem Tod eines geliebten Mensch... Unverantwortlich.
Grundsätzlich wird nach dem Tod einer Person ein Verlassenschaftsverfahren beim Gericht eröffnet, wo alles geregelt wird. 
In der Regel wird ein Gerichtskommissionär (z. B. Notar) bestellt, der das Verfahren dann regelt.
Damit man weiß, was vererbt werden kann, muss die Verlassenschaft geschätzt werden. Bei der Schätzung werden nämlich die Vermögenswerte erfasst (sowohl materiell als auch immateriell). Und dann geht es halt an die Verteilung unter Berücksichtigung von Testament und gesetzlicher Erbfolge. Aber da müssen sie sich wegen Streitigkeiten keine Sorgen machen - der Notar regelt das schon. Mehr Infos dazu hier auf dieser Seite.

Benutzer: anonym

Erstellt: 2021-05-31 17:50:33

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Streitigkeiten um ein Erbe ist immer eine schlimme Sache, besonders wenn es einfach nur um Gier geht. Soweit ich weiß, kann die Tochter deiner Tante sich nicht alles nehmen was sie möchte, solange dein Onkel ein Testament aufgesetzt hat. Wenn Sie daran nicht direkt erwähnt wird, dann steht ihr nur ihr Pflichtteil als Tochter zu. Wenn deine Tante sich wirklich unsicher ist, kann ihr vielleicht ein Anwalt für Erbrecht helfen. Einen Versuch wäre es wert. Aber solange dein Onkel ein Testament hat, dürfte nicht viel passieren. Sie kann es zwar nach der Verkündung anfechten, aber das ist dann eine andere Sache.

Benutzer: anonym

Erstellt: 2021-07-09 12:49:29

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