Kategorie: Haus, Hausrat, Garten & Pflanzen

Wir haben vor, unsere Hauswand für die Plakatwerbung zu vermieten. Wer haftet für die Drittschäden, wenn die Tafel runter fällt?

Wir stehen kurz vor dem Abschluss eines Mietvertrags, wonach eine Hauswand für die Plakatwerbung vermietet wird. Ist es normal, wenn der Mieter für die an die Wand angebrachte Werbeanlage die Verantwurtung für alle Dritt-Schäden übernimmt oder müssen wir dieses Risiko tragen? 

Benutzer: Leonardo77

Erstellt: 2021-07-19 13:32:34

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Beantwortet: 1

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hey, in der Regel übernimmt der Mieter nicht nur alle Kosten, die mit dem Vertrag zusammen hängen, sondern auch alle Maßnahmen (z.B. Beantragung der Baugenehmigung, Montage, Demontage, Reparatur, etc) sowie die mit dem Betrieb einer Werbeanalge verbundenen Risiken. Da die Werbeanlagen im Eigentum des Miters stehen, haftet natürlich er für die Drittschäden.
Wenn du deine Werbefläche vermieten willst, guck dir zunächst hier (https://www.standortakquise.com/FAQ) ein paar Infos dazu an.

Viel Erfolg!!

Benutzer: anonym

Erstellt: 2021-07-20 14:42:40

Gefragt: 6941

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