Wir stehen kurz vor dem Abschluss eines Mietvertrags, wonach eine Hauswand für die Plakatwerbung vermietet wird. Ist es normal, wenn der Mieter für die an die Wand angebrachte Werbeanlage die Verantwurtung für alle Dritt-Schäden übernimmt oder müssen wir dieses Risiko tragen?
Erstellt: 2021-07-19 13:32:34
hey, in der Regel übernimmt der Mieter nicht nur alle Kosten, die mit dem Vertrag zusammen hängen, sondern auch alle Maßnahmen (z.B. Beantragung der Baugenehmigung, Montage, Demontage, Reparatur, etc) sowie die mit dem Betrieb einer Werbeanalge verbundenen Risiken. Da die Werbeanlagen im Eigentum des Miters stehen, haftet natürlich er für die Drittschäden.
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Viel Erfolg!!
Erstellt: 2021-07-20 14:42:40