Wenn Sie die Räumlichkeiten mieten, können Sie die Regeln zur Haftungsverteilung im Vertrag unterschreiben. Wenn Sie dies nicht getan haben, gilt die Aufgabenteilung. Demnach ist die Reparatur der Türen Sache des Mieters. In meinem Fall habe ich mich bei ihnen
https://schlüsseldienst-nürensdorf.ch/ beworben.
Erstellt: 2021-12-21 14:22:27