Ich wollte mich mal zum Thema "öffentliche Vergaben" informieren, da ich mir überlege, als Unternehmer an so einer Vergabe teilzunehmen.
Scheinen ja ganz lukrative Projekte zu sein, so wie ich bisher gehört habe.
Nun wollte ich mal wissen, ob jemand von euch schon einmal an einer Vergabe teilgenommen hat.
Wenn ja, was wird da bei der Bewerbung geprüft? Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
Gibt es etwas zu beachten?
also grundsätzlich ist nicht so viel zu beachten. Gibt jetzt keine allzu strikten Regeln, z. B. wie die Bewerbung auszusehen hat.
Wichtig ist, dass man sich für ein Projekt bewirbt, für das man auch die Leistung schlussendlich erbringen kann.
D.h. als Einzelunternehmer wird es schwierig, sich für ein riesiges Projekt zu bewerben, wenn zu erwarten ist, dass das Projekt nicht abgeschlossen werden kann, aufgrund von vielen Arbeiten. Verstehst du, was ich meine? Zudem entscheidet ja sowieso der Arbeitgeber, welches Angebot sich am besten für das Projekt eignet. Das Verhältnis von Leistung und Preis ist dabei maßgeblich. Vielleicht sagt dir ja der "Grundsatz der Wirtschaftlichkeit" etwas.
Also es wird einerseits eben geprüft, ob der Bewerber die geforderte Leistung erbringen kann. Andererseits wird geprüft, ob nicht eventuell Ausschlussgründe vorliegen.
Achte einfach, dass du ehrlich und nicht korrupt arbeitest und alle Dokumente für die Bewerbung beisammen hast.
Benutzer: dankfrank
Erstellt: 2019-10-02 09:22:56
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Oh, hallo! Danke dir für deine rasche Antwort!
Gut, das zu wissen. Ich dachte nämlich, dass es Formalitäten bei der Bewerbung gibt, die zu erfüllen sind.
Das mit der Leistungserbringung ist mir schon klar.
Würde mich ja selbst nicht irgendwo bewerben, wenn ich wüsste, ich kann den Anforderungen nicht gerecht werden.
Und ja, Wirtschaftlichkeit ist mir ein Begriff. Muss sich für die Auftraggeber ja auch lohnen.
Welche Ausschlussgründe können vorliegen? Und wenn man ausgeschlossen wird, was dann?
Dokumente: Bewerbung und Angebot, oder? Habe ich was vergessen?
Benutzer: MissinT
Erstellt: 2019-10-02 10:21:49
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Gern geschehen. Ich hoffe, ich kann dir gut genug helfen. :-)
Nein nein, grundsätzlich gibt es nicht Formalitäten oder Gestaltungsvorgaben. Und wenn, dann würde der Auftraggeber konkret darauf hinweisen.
Und das mit der Leistungserbringung: Tja, denkt nicht jeder wie du. Gibt sicher auch genug, die sich überall bewerben, wo sie können. ^^
Aussschließungsgründe werden in 2 Kategorien unterteilt: zwingende und nicht zwingende Ausschließungsgründe.
Liegt ein zwingender Ausschließungsgrund vor, dann wird man ausgeschlossen und es kann nicht "verhandelt" werden. Z. B. Verurteilung wegen krimineller Machenschaften, Betrug, Geldwäsche etc.
Bei nicht zwingenden Ausschließungsgründen kann der Auftraggeber entscheiden, ob der Bewerber ausgeschlossen wird, oder eben nicht. Solche Gründe sind beispielsweise Schlechtleistungen bei früheren Aufträgen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren usw.
Wird man wegen eines zwigenden Ausschließungsgrundes ausgeschlossen, kann dies bis zu 5 Jahre anhalten. Bei nicht zwingenden Gründen bis zu 3 Jahren. Dann kann man nicht an Verfahren teilnehmen. Besteht evt. noch die Möglichkeit einer "Selbstreinigung". Mehr dazu erfährst du hier: https://www.ibau.de/akademie/glossar/eignung/
Den Dokumenten würde ich noch Referenzen beilegen (sollte man sogar, glaube ich) und wichtig ist, dass man diese auch signiert!
Benutzer: dankfrank
Erstellt: 2019-10-02 11:34:45
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Puh, kommt es denn oft vor, dass jemand ausgeschlossen wird? Und das zwingend?
Sind ja schon echt harte Vorstrafen, die man da haben muss, um zwingend ausgeschlossen zu werden.
Das liegt bei mir zum Glück nicht vor. :-D
Danke für deine Hilfe und für den Tipp mit den Referenzen! Werde das alles beachten.
Benutzer: MissinT
Erstellt: 2019-10-02 12:31:35
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Benutzer: generika
Erstellt: 2019-10-02 16:33:05
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Benutzer: anonym
Erstellt: 2019-10-03 09:00:38
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