Hallöchen! Vor mittlerweile schon fast zwei Wochen ist mein Opa von uns gegangen.
Mich macht das immer noch ganz fertig und ich wünschte, es wäre nicht gerade jetzt passiert, wo wir ihn das ganze letzte Jahr nur so selten besuchen konnten.
Auf jeden Fall hat sich jetzt auch schon das Gericht bei uns gemeldet, da die das ja alles mit den Erben und so klären. Die meinten, unser Erbenmachthaber wird sich mit und in Kontakt setzen.
Aber was ist das überhaupt?
Erstellt: 2021-04-22 09:58:48
Mein herzliches Beileid. Das ist sicherlich schwer, was du gerade durchmachst.
Komisch, dass du nicht schon weißt, was ein Erbenmachthaber ist, denn dieser muss von den Erben ausgesucht werden. Es ist nämlich so, dass man für ein Verlassenschaftsverfahren normalerweise einen Gerichtskommissär zugewiesen bekommen würde.
Will man diesen nicht, dann können die Angehörigen selbst einen Erbenmachthaber bestimmen.
Das ist dann ein ausgewählter oder vielleicht sogar befreundeter Notar oder Rechtsanwalt. Der bekommt dann die entsprechende Vertretungsvollmacht und regelt das Verlassenschaftsverfahren.
Wenn dich das interessiert und du mehr wissen willst, dann kannst du gerne mal hier vorbeisehen:
https://raeumungen.at/verlassenschaft-ohne-notar/
Erstellt: 2021-04-22 10:33:17