Hallo ihr Lieben,
mir brennt eine wichtige Frage auf dem Herzen. Leider ist unser Vater vor ein paar Wochen unerwartet verstorben. Nach einer kurzen Phase der Trauer haben wir jetzt einen Brief bekommen, in dem es um die Verlassenschaft meines Vaters geht. Der kam von einem Notar und wurde an mich und meine drei Geschwister geschickt.
Ich kenne sowas nur aus Filmen aber ist ein Notar in einem Verlassenschaftsverfahren wirklich notwendig? Wir verstehen uns sehr gut und könnten uns sicher auch ohne einen Notar einigen, wer was bekommt bzw. was mit den Sachen meines Vaters passiert. Außerdem ist so ein Notar ja auch nicht ganz billig!
Lg
Erstellt: 2020-08-19 14:07:07
Das tut mir sehr leid für euch 3, niemand sollte einen Elternteil verlieren müssen – und dann auch noch unerwartet! Schrecklich, ich kann mir euren Schmerz gar nicht vorstellen. Da denkt man doch zuerst auch nicht gleich an die Verlassenschaft und die damit verbunden Kosten. Aber keine Sorge, eine Verlassenschaft zu regeln ist auch ohne einen Notar möglich.
Das nennt man dann Abhandlungspflege, welche schriftlich erfolgen muss.
Im Prinzip wird darunter verstanden, dass die Erben selbst schriftlich alle erforderlichen Anträge und Erklärungen einbringen. Eine schriftliche Abhandlungspflege ist allerdings nur dann möglich, wenn ihr alle als Erben damit einverstanden seid. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, eine Verlassenschaft zu regeln. Mehr darüber erfährst du in diesem Artikel:
https://raeumungen.at/verlassenschaft-ohne-notar/
Mein herzlichstes Beileid noch einmal und viel Kraft!
Erstellt: 2020-08-19 14:22:23