Hallo!
Mein Vater ist letzte Woche verstorben und da wir im Septemeber mehrere Wochen nicht in der Stadt sein werden, möchte ich die Wohnungsräumung so schnell wie möglich hinter mich bringen. Als sein einziger Sohn bin ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch der Erbe. Ich habe einen Schlüssel zu seiner Wohnung und die Hausbesorgerin kennt mich persönlich - darf ich die Wohnung bereits selbstständig räumen lassen oder muss ich hier auf den Verlassenschaftsbescheid warten?
Erstellt: 2021-08-10 16:23:04
Zuerst mal mein herzliches Beileid, das ist gerade sicherlich nicht leicht für dich.
Zudem ist eine Wohnungsauflösung auch noch recht stressig. Wenn dich die Vermieterin kennt und du der einzige Erbe bist, kannst du ruhig schon mal mit dem Prozedere anfangen.
Eigentumstechnisch ist das zwar ein wenig blöd, was den Besitz von deinem Vater angeht, aber die Wohnung muss darum nicht so bleiben, wie sie war. Zudem gibt es ja generell viel zu erledigen. So müssen ja beispielsweise Lebensmittel aus dem Kühlschrank entsorgt werden oder sämtliche Verträge gekündigt werden.
Allein auch aus diesem Gründen ist ein zeitgerechtes Handeln von großem Vorteil. Wenn du diese Sachen alle geklärt hast, kannst du theoretisch auch ein Räumungsunternehmen beauftragen, die Wohnung zu räumen und der Vermieterin zu übergeben, während du bereits nicht mehr in der Stadt bist.
Ansonsten kannst du dir auf jeden Fall auch mal bei
raeumungen.at mehr Infos zu all dem durchlesen. Das hilft dir sicher weiter!
Erstellt: 2021-08-19 11:18:41