Ja, das geht. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 und T1 dürfen ganzjährig von Personen ab 18 Jahren erworben werden. Sie kommen in Bühnenshows, bei Film- oder Fotoaufnahmen als Spezialeffekte zum Einsatz. Zu ihnen zählen die sogenannten Bengalos, die auch als bengalisches Feuer bekannt sind.
Am besten darauf achten, dass der Händler ausschließlich CE-Zertifizierte Bengalos verkauft und nach geltendem Gefahrgutrecht verschickt. Mir wäre
Ultracket bekannt, die auf jeden Fall beide Aspekte beachten. Ansonsten gibt es bestimmt auch noch andere Onlineshops für Bengalos und sonstige Pyrotechnik.
Erstellt: 2025-03-02 19:26:23