Kategorie: Haus, Hausrat, Garten & Pflanzen
Benutzer: anonym
Erstellt: 2019-12-11 12:39:38
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Vorwiegend private Investoren sollen hierdurch angesprochen werden. Wenn Sie als Steuerpflichtiger eine solch neue Wohnung entgeltlich zu fremden Zwecken vermieten, können Sie zusätzlich zur weiterhin möglichen linearen Abschreibung von 2 % über einen Zeitraum von vier Jahren hinweg, jährlich zusätzlich weitere 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Sonderabschreibung ansetzen. Das bedeutet, dass Sie in den ersten vier Jahren der Vermietung insgesamt 28 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich berücksichtigen lassen können – ein ganz erheblicher Betrag und erfreulicher Anreiz.
Quelle: https://www.aktuell-verein.de/sonderabschreibung-zur-foerderung-des-wohnungsneubaus-von-mietwohnungen/
Allerdings gibt es dafür bestimmte Voraussetzungen. Am besten du liest dir den Artikel mal durch und schauen ob das auf dich zutrifft. Falls du immer noch Fragen hast, kannst du ja einfach mal so einen Verein oder auch einen Steuerberater kontaktieren.
Lg
Benutzer: anonym
Erstellt: 2019-12-11 14:19:22
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