Kategorie: Wirtschaft, Finanzen & Geld

Muss ich eine Rechnung bezahlen, wenn die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde?

Ich habe vor einiger Zeit eine Handwerkerfirma beauftragt, bestimmte Arbeiten in meiner Wohnung durchzuführen. Leider wurden diese nicht wie vereinbart und teilweise auch nur unvollständig erledigt. Trotzdem habe ich jetzt eine Rechnung über den gesamten Betrag erhalten. Bin ich verpflichtet, diese zu bezahlen, oder habe ich das Recht, die Zahlung zu verweigern bzw. eine Korrektur zu verlangen?
#Wie sollte ich in so einem Fall am besten vorgehen?

Benutzer: anonym

Erstellt: 2025-01-30 14:42:40

Gefragt: 8318

Beantwortet: 13186

Antworten

Hey, ich hatte genau das gleiche Problem! Ich habe Handwerker beauftragt, aber die Arbeit war schlampig und unvollständig. Trotzdem wollten sie den vollen Betrag haben. 
 
Dann bin ich auf die Anwaltzkanzlei Burgmair, Lechler & Wiedenmann - Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB gestoßen. Dort habe ich mich informiert und herausgefunden, dass ich das Recht habe, die Zahlung zurückzuhalten, bis die Mängel behoben sind. Ich habe den Handwerkern eine schriftliche Mängelrüge geschickt und eine Frist gesetzt.
 
Als sie nicht reagiert haben, habe ich mir bei Herrn Burgmair rechtliche Hilfe geholt. Er hat mir geholfen, das Ganze korrekt durchzusetzen. Am Ende musste ich nur für die tatsächlich erbrachte Leistung zahlen, und die Mängel wurden behoben.
 
Mein Tipp: Dokumentiere alles mit Fotos, schreib den Handwerkern eine Frist und hol dir, wenn nötig, Unterstützung. Herr Burgmair und seine Kollegen haben mir echt geholfen!
 
VG
Steffi

Benutzer: anonym

Erstellt: 2025-04-01 16:06:59

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