Kategorie: Philosophie & Ethik

Muss der Vermieter das bezahlen?

Das Licht am Eingang unseres Hauses ist jetzt schon lange kaputt. Es liegt an der Lampe, die ist uralt und nicht für draußen geeignet.
Die Birne hat der Hausmeister schon ausgewechselt, an der liegt es nicht.

Letztens war es so dunkel dass ich das Schlüsselloch kaum finden konnte. Außerdem ist mir dabei das Handy aus der Tasche gefallen und zerbrochen. Ich bin stinksauer. ich will dass der Vermieter für die Handyreperatur-Kosten aufkommt und dass er endlich für eine anständige Beleuchtung sorgt!

hab ich da Chancen!?

Benutzer: Maggitrick

Erstellt: 2018-04-05 13:33:08

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Hallo,
ja, das ist wirklich Scheiße, bei mir im Haus funktioniert auf einigen Etagen das Licht auch nicht, und soweit ich weiß ist der Hauswirt dafür Haftbar, wenn dir da etwas passiert. Bei dem Handy bin ich mir nicht so sicher - es ist sicher schwer vor Gericht nachzuweisen, dass das Handy durch das fehlende Licht kaputt gegangen ist, könnte dir ja so oder so aus der Tasche gefallen sein, auch mit Licht. Wenn du dir den Fuß brichst ist das aber was anderes…

ch schlage vor du besorgst dir n bissel LED Band und stellst dass dann dem Vermieter in Rechnung oder informierst dich mal über eine Mietminderung.

Benutzer: Maggitrick

Erstellt: 2018-04-06 17:29:47

Gefragt: 11

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