Hallo!
Versuche schon seit fast einem Jahr meine Eigentumswohnung zu vermieten, da ich im November für 6 Jahre nach Dubai ziehen werde. Die nun leerstehende Wohnung verursacht trotzdem noch Kosten.
Kann ich die denn von der Steuer absetzen lassen? Stichwort: Grundsteuer
Erstellt: 2018-07-30 13:06:11
Hey,
da kann ich dich beruhigen. Die Kosten für eine leerstehende Wohnung kann man nämlich als Vermieter von der Steuer absetzen lassen. Allerdings funktioniert das nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es muss eine Vermieterabsicht nachgewiesen werden können und der Vermieter darf keine Schuld am Leerstand der Wohnung haben.
Welche Formulare und Unterlagen du für eine vollständige Vermieterabsicht brauchst, kannst du hier finden:
https://www.gevestor.de/details/steuern-leerstehende-wohnung-kann-geltend-gemacht-werden-788380.html
Leider gibt es keine einheitliche Regelung, es gehört also auch Glück dazu, damit das Finanzamt zu deinen Gunsten entscheidet.
Ich wünsch dir viel Glück und eine schöne Zeit in Dubai!
Erstellt: 2018-07-30 17:10:42