die SCHUFA liefert mit ihrer Auskunft den Banken wichtige Informationen. Hieraus leiten Banken dann ihre Entscheidung ab, zum Beispiel, ob dem jeweiligen Kunden ein Kredit gewährt wird oder nicht. Die Einschätzung bezüglich eines potenziellen Zahlungsausfalls des Kunden schützt also die Banken. Und in gewisser Weise schützt es auch den Kunden vor weiteren Zahlungsbelastungen, die er möglicherweise nicht stemmen kann. Auf Basis einer negativen Schufaauskunft können Banken auch tatsächlich die Eröffnung eines Girokontos mit Dispositionskredit verweigern. Wenn du solch einen Antrag gestellt hast, wäre die Ablehnung rechtens und nicht verwunderlich. Jedoch hast du, wie jeder andere auch, das Recht ein Girokonto ohne Dispositionskredit zu eröffnen. Das ist seit 2016 gesetzlich entsprechend geregelt und heißt dann Basiskonto. Es handelt sich im Grunde genommen um ein Guthabenkonto, du verfügst also nur über das Geld was du hast und kannst das Konto nicht überziehen. Ein solches Konto kann dir eine Bank de facto nicht verwehren. Mitunter verzichten Banken bei diesem Konto übrigens auch auf
eine Nachfrage bei der SCHUFA. Hilft dir diese Auskunft eventuell weiter?
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