Hallo an die Gemeinde,
ich möchte ab Herbst eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten machen und lese daher gerade sehr viel zu allen möglichen Rechtsgebieten.
Momentan bin ich beim Erbrecht und bin auf einen
Artikel zu Schwarzgeldkonten und Erbrecht gestoßen.
Fiktiver Fall:
Scheinbar muss man sich innerhalb kürzester Zeit bei den Steuerbehörden melden, endeckt man in der Erbschaft Steuerhinterziehungsfälle. Die fallen doch aber eh nicht in die Erbmasse und man ist ja nicht Erbe des Schwarzgeldkontos.
Wie seht ihr das?
Erstellt: 2016-03-30 15:18:11