Hallo,
soweit ich weiß, ist es in Deutschland ja so, dass bei jedem Erbverfahren ein Notar beiwohnen muss.
Ist das ein Österreich denn auch so? Denn meine Geschwister und ich wüssten eigentlich schon, das wir wie aufteilen würden.
Das haben wir schon zu Lebzeiten unserer Mutter abgeklärt und ihr Testament ist dabei auch berücksichtigt.
Kann man sich so einen Notar und die ganzen damit verbundenen Kosten einsparen?
Erstellt: 2020-12-29 12:03:04
Hey!
Du hast da wohl was falsch verstanden. In Deutschland ist es üblich, dass die Erben die Verlassenschaften selber regeln.
Hingegen in Österreich immer ein Verlassenschaftsericht bzw. Gerichtskommissär zuständig ist.
Da unterscheidet man dann zwischen zwei Möglichkeiten: Entweder bestellt das Gericht einen Notar oder die Erben bestellen einen Erbenmachthaber.
Ein Erbenmachthaber kann ein Notar, Anwalt oder in speziellen Fällen auch eine Privatperson sein.
Komplett ohne Notar geht ein Verlassenschaftsverfahren nur in Form der schriftlichen Abhandlungspflege.
Bei der schriftlichen Abhandlungspflege ist es so, dass die Erben alle erforderlichen Anträge usw. selbst einreichen oder per Erbenmachthaber alles geregelt wird.
Weitere Informationen erhälst du hier:
http://www.jetzt-fragen.de/erbe-verteilen-ohne-notar.html
Erstellt: 2020-12-29 16:24:38