In der Düsseldorfer Tabelle findest du die gestaffelten Beiträge für den Kindesunterhalt, dabei kommt es auf das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils an. Je höher das Einkommen ist desto mehr bleibt, dem unterhaltspflichtigem Elternteil als Selbstbehalt zur eigenen Verfügen. Diesen Beitrag kann man aus der letzten Spalte der Tabelle entnehmen.
Benutzer: anonym
Erstellt: 2021-08-11 13:46:20
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