Kategorie: Unternehmen & Konzerne

Dokumentationspflicht bei Unterweisungen im Betrieb?

Moin,
ich denke, die Frage ist recht eindeutig. WIr planen eine Unterweisung zu den neuen Geräten im Betrieb. Sind wir verpflichtet, das zu notieren und dokumentieren? Was genau muss getan werden, während oder nach der Schulung? Wir haben nicht wirklich Zeit um uns Fehler zu erlauben. Danke!

Benutzer: anonym

Erstellt: 2018-08-22 12:21:44

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Beantwortet: 11554

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Servus!

Wenn die Unterweisung verpflichtend durchzuführen ist, muss man dieses auch dokumentieren, vorausgesetzt, man möchte sein Glück herausfordern. Denn eigentlich ist es nicht verpflichtend, sollte man allerdings einen Vorfall zu vermelden haben, kann es schnell passieren, dass man in der Beweispflicht ist. Der Aufwand, eine Liste durchzureichen, wo die Unterwiesenen unterzeichnen, alles verstanden zu haben, ist ein vergleichsweise geringer Aufwand.
Falls du aber ganz sicher sein willst, solltest du dir dieses Artikel noch zu Gemüte führen: https://www.unterweisung-plus.de/7-tipps-fuer-eine-rechtssichere-unterweisung/
Wenn du mir mehr Eckpunkte nennst, kann ich dir weiterführende Informationen oder Kontakstellen zukommen lassen. Frag auch gleich den Hersteller/Verkäufer der Geräte!

Benutzer: quarterback

Erstellt: 2018-08-22 14:29:56

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