Kategorie: Wirtschaft, Finanzen & Geld
Benutzer: Elke
Erstellt: 2020-02-14 11:56:37
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Hey! Es tut mir wirklich leid, dass eure Freundin verstorben ist, mein Beileid.
Ob du einen Anspruch auf das Erbe hast oder nicht, puh, das kann ich dir nicht sagen. Normalerweise ist sowas eben im Testament geregelt. Hat sie denn keines aufsetzen lassen? Bei einer Verlassenschaft ohne Erben ist es laut https://raeumungen.at/verlassenschaft-ohne-erben/ angeblich so, dass wenn die rechtmäßigen Erben einer Verlassenschaft unbekannt bzw. nicht auffindbar sind (z.B. weil es keine gibt oder sie tot sind), wird zunächst ein Erbenedikt erlassen. Die Erben können ihre Ansprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten geltend machen. Wenn die Frist verstrichen ist, ohne dass sich die Erben gemeldet haben bzw. ausfindig gemacht werden konnten, wird von der Republik Österreich ein Antrag auf Übergabe der Verlassenschaft gestellt.
Frag am besten aber mal einen Notar oder so, der kann dir bei deinem Anliegen sicher weiterhelfen.
Benutzer: sabsi
Erstellt: 2020-02-14 12:07:18
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